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Regeln

Begonnen von Renke, Jan 10, 2025, 02:33 NACHMITTAGS

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Renke

Was man beim Festival tun und lassen sollte

Alle Teilnehmer des Festivals sind verpflichtet, die Regeln und Vorschriften des Festivals zu lesen und einzuhalten.
Aufgrund der Art unseres Festivals gelten auf dem Festival unterschiedliche Regeln:
Es gibt Regeln und Vorschriften für das Festivalgelände, den kostenlosen Campingplatz,
den Ort für Massenveranstaltungen und Regeln und Vorschriften für die kostenpflichtigen Bereiche (Rock Camp und kostenpflichtige Sanitäranlagen mit Duschen).

Regeln in polnisch und englisch als PDF
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Renke

Regeln und Vorschriften für Massenveranstaltungen beim 31. Pol'and'Rock Festival
30. Juli – 4. August 2025, Flughafen Czaplinek-Broczyno


(im Folgenden ,,Regeln und Vorschriften" genannt)

1. Das 31. Pol'and'Rock Festival (im Folgenden ,,Festival" genannt) ist eine öffentliche, eintrittsfreie und kostenlose Veranstaltung, die innerhalb eines eingezäunten Geländes stattfindet. Veranstalter des Festivals ist die Wohltätigkeitsstiftung Great Orchestra of Christmas (im Folgenden ,,Veranstalter" genannt).
2. Während des Festivals vom 30. Juli bis 4. August 2025 werden Massenveranstaltungen innerhalb der Sperrgebiete auf dem Festivalgelände organisiert.
3. Zur Sicherheit der Teilnehmer kann der Veranstalter Sicherheitskontrollen (einschließlich Leibesvisitation und/oder Gepäckkontrolle) für Teilnehmer des Festivals durchführen, die ein Gebiet für Massenveranstaltungen betreten.
4. Teilnehmer, die sich den Sicherheitskontrollen gemäß S. ��10 nicht unterziehen möchten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. 3 oben genannten Personen wird, wenn solche Kontrollen durchgeführt werden, der Zutritt zum Massenveranstaltungsbereich verweigert.
5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einer Person den Zutritt zum Massenveranstaltungsbereich zu verweigern, wenn die Anzahl der Teilnehmer innerhalb des Bereichs ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte.
6. Alle Personen innerhalb eines Massenveranstaltungsbereichs (einschließlich Teilnehmer, Auftragnehmer und Mitarbeiter, unabhängig von der Art der Beschäftigung) müssen das Gesetz, die Anweisungen des Veranstalterdienstes und die vom Veranstalter festgelegten Sicherheitsregeln einhalten.
7. Bei Massenveranstaltungen auf dem Festival ist es streng verboten:
a) aggressives und/oder gewalttätiges Verhalten zu zeigen und zu akzeptieren,
b) Alkohol mitzubringen, zu besitzen und zu konsumieren und Drogen, Designerdrogen und andere berauschende Substanzen mitzubringen, zu besitzen oder zu verwenden oder solche Substanzen zu verkaufen oder zu verteilen. Bier darf auf dem Festivalgelände nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verkauft und konsumiert werden,
c) Veranstaltungen zu organisieren und daran teilzunehmen, die nicht vom Veranstalter des Festivals durchgeführt werden, sowie Lautsprecher mitzubringen und zu verwenden, die den Ablauf anderer Teilnehmer stören,
d) Gegenstände und Werkzeuge (einschließlich Waffen, Glasbehälter, Regenschirme mit spitzer Spitze) zu besitzen und mitzubringen, die eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen können,
e) vulgäre, beleidigende, obszöne, rassistische Inhalte, Botschaften und Symbole sowie rassistische, fremdenfeindliche, politische, religiöse Propaganda zu teilen, zu verbreiten und zu manifestieren,
f) Campingkocher mit offenem Feuer mitzubringen und zu verwenden oder offenes Feuer zu verwenden (u. a. Lagerfeuer, Gasflaschen, Grills, Lagerfeuer machen),
g) pyrotechnische Materialien, Gassprays, brennbare Substanzen, Kraftstoff und Generatoren zu besitzen und mitzubringen,
h) Photovoltaikmodule mitzubringen, aufzustellen und zu verwenden,
i) Gepäck, Koffer, Reiserucksäcke und andere große Gegenstände,
j) Tabak und E-Zigaretten rauchen,
k) den Bereich einer Massenversammlung verunreinigen,
l) jegliche Infrastruktur auf einem Massenversammlungsbereich zerstören,
m) auf die Bühne und andere technische Infrastruktur klettern,
n) Tiere mitbringen,
o) ferngesteuerte Flugmodelle und Drohnen gemäß den Regeln und Vorschriften des Festivalgeländes
des 30. Pol'and'Rock Festivals mitbringen und verwenden,
p) Ausweise und Abzeichen fotografieren und solche Fotos auf Social-Media-Plattformen oder im Internet allgemein veröffentlichen sowie
Ausweise und Abzeichen von früheren Ausgaben des Festivals oder anderen Veranstaltungen verwenden,
q) die Zäune, die den Bereich der Massenversammlungen einschränken, für persönliche Zwecke nutzen,
r) kommerzielle oder gewinnbringende Aktivitäten sowie Werbe-, Verkaufsförderungs- und Kundenakquiseaktivitäten ohne vorherige
ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters durchführen.
Die oben aufgeführte Liste ist nicht vollständig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, andere Fälle verbotenen Verhaltens
und verbotener Gegenstände anzugeben. 8. Durch das Betreten und Verweilen im Massenversammlungsbereich akzeptiert und verpflichtet sich jede Person, diese Regeln und Vorschriften sowie andere auf dem Festivalgelände geltende Regeln und Vorschriften einzuhalten.
9. Die Nichteinhaltung dieser Regeln und Vorschriften sowie anderer auf dem Festivalgelände geltender Regeln und Vorschriften oder der Anweisungen des Veranstalters führt zum sofortigen Verweis vom Massenversammlungsbereich oder vom Festivalgelände.
10. Gemäß dem Gesetz vom 20. März 2009 über die Sicherheit von Massenveranstaltungen:
a) hat der Veranstalter des Festivals das Recht und die Pflicht, jede Person vom Festivalgelände zu verweisen, die die öffentliche Ordnung stört oder gegen diese Regeln und Vorschriften verstößt (Artikel 22, Absatz 1, Punkt 2 des Gesetzes über die Sicherheit von Massenveranstaltungen).
b) Eine Person, die versucht, sich gewaltsam Zutritt zum Bereich einer Massenveranstaltung zu verschaffen oder sich weigert, das Gelände auf ausdrückliche Anweisung der Vertreter des Veranstalters zu verlassen, wird mit einer Geldstrafe belegt (Artikel 60, Absatz 1a des Gesetzes über die Sicherheit von Massenveranstaltungen).
2
11. Der Veranstalter zeichnet den Verlauf des Festivals auf. Indem die Teilnehmer sich in einem Massenansammlungsbereich aufhalten, erteilen sie die Erlaubnis,
ihr Bild kostenlos in den während der Veranstaltung aufgenommenen Fernsehaufnahmen, Fotos und Aufzeichnungen zu verwenden, um
veröffentlicht und verbreitet (sowohl kommerziell als auch nicht kommerziell) zu werden und dabei alle Arten von Medien für die Ausstrahlung
und Werbung zu nutzen.
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